KMF-Sanierung (Künstliche Mineralfasersanierung)

Sanierung und Entsorgung gemäß TRGS 521

Bei der Sanierung und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) und Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um eine Faserfreisetzung und damit Gefahren für Mensch und Umwelt zu unterbinden. Diese Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig. Die TRGS 521 beschreibt technische und organisatorische  Maßnahmen für Abbau und Deponierung.Die künstlichen Mineralfasern (KMF) sind meist als Mineralwolle in Gebäuden als Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt.

Beispiele dafür sind:

  • Fassaden
  • Innenwände/Leichtbauplattenwände
  • Trittschalldämmung
  • Mineralfaserhaltiger Putz
  • Fußböden im Dachausbau
  • Rohrleitungsisolierungen
  • Rohrleitungsisolierungen
  • Spritzisolierung